# Funktionsumfang – Mein Videotermin Suite (MVS)

> Videokommunikation auf WebRTC-Basis, Bildschirmfreigabe, qualifizierte elektronische Signatur (QES), Teilnehmersteuerung, Auswertungen und medienbruchfreie End-to-End-Prozesse.

Dokumenten-ID: MVS-FKT · Produkt: Mein Videotermin Suite (MVS) · Version: V024.1
Veröffentlicht: 2026-07-19 · Zuletzt aktualisiert: 2026-07-20 · Autor: Voigtmann GmbH, Nürnberg · Quelle: https://docs.meinvideotermin.com/funktionen/
Verwandte Themen: Betriebsmodelle, Integration & Schnittstellen, Bedienbarkeit & Zugang, Nutzen & Nachhaltigkeit

## Welche Funktionen zur Videokommunikation bietet die MVS und auf welcher Technologie basiert sie?  [MVS-FKT-01]

Die Videokommunikation der MVS basiert auf browserbasierter Echtzeitkommunikation unter Verwendung moderner WebRTC-Standards und wurde speziell für digitale Beratungs- und Serviceprozesse entwickelt. Wesentliche Funktionen:

- Audio- und Videokommunikation in Echtzeit,
- browserbasierte Teilnahme ohne Installation auf gängigen Endgeräten,
- Bildschirmfreigabe (Screen Sharing),
- Dokumenten- und Präsentationsfreigabe,
- Chatfunktion während der Videoberatung,
- virtuelle Warteräume und Lobbys,
- Einbindung weiterer Gesprächsteilnehmer.

Die Übertragung von Audio-, Video- und Datenströmen erfolgt durchgängig verschlüsselt (TLS, DTLS, SRTP). Die zugrunde liegende Videokommunikation nutzt eine Architektur mit zentralen Media- und Transcoding-Servern, wodurch auch umfangreiche Beratungsumgebungen mit hohen Anforderungen an Qualität, Verfügbarkeit und Skalierbarkeit zuverlässig unterstützt werden.

Die Architektur der MVS ist modular: Die Videokommunikation ist über definierte Schnittstellen in die Plattform integriert und bildet keinen untrennbaren Bestandteil der Geschäftslogik. Die zugrunde liegende Videotechnologie kann grundsätzlich durch eine andere geeignete Lösung ersetzt werden, ohne die fachlichen Prozesse der MVS grundlegend zu verändern – ein wichtiger Baustein für die digitale Souveränität der Gesamtlösung.

## Wie stabil und hochwertig ist die Bildschirmfreigabe im Verwaltungskontext?  [MVS-FKT-02]

Die Bildschirmfreigabe ist integraler Bestandteil der MVS und wurde für den professionellen Einsatz in digitalen Beratungs- und Verwaltungsprozessen entwickelt:

- gemeinsame Betrachtung von Anwendungen, Dokumenten und Fachverfahren während der Videoberatung,
- browserbasierte Nutzung ohne zusätzliche Softwareinstallation,
- dynamische Anpassung der Übertragungsqualität an die verfügbare Netzwerkbandbreite,
- stabile Darstellung auf unterschiedlichen Endgeräten und bei unterschiedlichen Netzwerkbedingungen,
- Freigabe ausschließlich durch berechtigte Teilnehmer, mit projektbezogen konfigurierbaren Sicherheitseinstellungen.

Technisch profitiert die Bildschirmfreigabe von der Verarbeitung der Medienströme über zentrale Media- und Transcoding-Server, wodurch hohe Übertragungsqualität, Stabilität und Skalierbarkeit auch in größeren Einsatzszenarien gewährleistet werden.

## Können weitere Personen kurzfristig zu einer laufenden Videoberatung hinzugezogen werden?  [MVS-FKT-03]

Ja. Die MVS unterstützt die kurzfristige Einbindung weiterer berechtigter Teilnehmer – etwa Fachspezialisten oder Führungskräfte – in eine laufende Kommunikationssitzung, mit rollen- und berechtigungsbasierter Steuerung und gemeinsamer Nutzung der Funktionen wie Bildschirmfreigabe, Dokumentenpräsentation und Chat.

Die Einbindung erfolgt transparent für alle Gesprächsteilnehmer. Eine für die andere Gesprächspartei nicht wahrnehmbare, verdeckte interne Beratungsfunktion ist derzeit nicht Bestandteil der Standardfunktionalität; wird eine solche Funktion als verbindliche Anforderung festgelegt, kann sie im Rahmen der Produktweiterentwicklung oder einer projektspezifischen Erweiterung umgesetzt werden.

## Unterstützt die MVS Co-Browsing und die gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten?  [MVS-FKT-04]

Die MVS unterstützt die gemeinsame Betrachtung von Dokumenten und Anwendungen über die integrierte Bildschirmfreigabe: Der Bearbeiter präsentiert und bearbeitet Dokumente, Formulare oder Fachanwendungen, während alle Teilnehmer die Inhalte in Echtzeit verfolgen – einschließlich Scrollen, Seitenwechseln und Mausbewegungen.

Ein gleichzeitiges Bearbeiten desselben Dokuments durch mehrere Teilnehmer wird derzeit nicht unterstützt; die Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch die Person, die die Bildschirmfreigabe durchführt. Für die überwiegende Zahl kommunaler Beratungsszenarien ist eine synchrone Dokumentenbearbeitung nicht erforderlich.

Eine automatische Maskierung sensibler Eingabefelder (z. B. Passwörter) während der Bildschirmfreigabe ist nicht Bestandteil der Standardfunktionalität; viele Fach- und Webanwendungen maskieren solche Felder bereits selbst. Die Freigabe kann jederzeit pausiert oder auf den erforderlichen Bildschirmbereich beschränkt werden.

## Ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) in die MVS integriert?  [MVS-FKT-05]

Ja. Der Identitäts- und Vertrauensdiensteanbieter NECT ist vollständig in die Plattform integriert. Qualifizierte Identifizierung und qualifizierte elektronische Signatur erfolgen unmittelbar innerhalb des Beratungsprozesses – ohne Medienbruch und ohne Wechsel in externe Anwendungen. Dadurch können auch rechtsverbindliche digitale Verwaltungsprozesse vollständig innerhalb eines gemeinsamen Beratungsprozesses abgeschlossen werden.

Die Unterstützung weiterer Verfahren wird kontinuierlich ausgebaut; BundID und EUDI Wallet sind Bestandteil der strategischen Weiterentwicklung. Die offene Systemarchitektur erlaubt darüber hinaus die projektspezifische Integration weiterer Identitäts- und Vertrauensdienste.

## Bietet die MVS eine integrierte Notizfunktion für Mitarbeitende?  [MVS-FKT-06]

Derzeit verfügt die Plattform über keine integrierte Notizfunktion für interne Notizen während der laufenden Videoberatung. Erforderliche Gesprächsdokumentationen erfolgen über die beim Auftraggeber vorhandenen Fachverfahren oder Dokumentenmanagementsysteme, in die die MVS integriert werden kann.

Diese bewusste Trennung zwischen Videoplattform und Fachverfahren vermeidet redundante Datenhaltung und stellt sicher, dass fachliche Dokumentationen ausschließlich im führenden Verwaltungsverfahren erfolgen. Bei entsprechendem Bedarf ist eine Berücksichtigung in der mittelfristigen Produkt-Roadmap vorgesehen.

## Können Videoberatungen aufgezeichnet oder protokolliert werden?  [MVS-FKT-07]

Die MVS verfügt derzeit nicht über eine Standardfunktion zur Aufzeichnung oder Transkription von Kommunikationssitzungen. Ist eine Aufzeichnung projektspezifisch erforderlich, erfolgt deren Umsetzung ausschließlich anlassbezogen und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben – insbesondere einer geeigneten Rechtsgrundlage und, soweit erforderlich, der ausdrücklichen Einwilligung der Gesprächsteilnehmer.

Unabhängig davon protokolliert die MVS sicherheitsrelevante Ereignisse und administrative Aktivitäten (u. a. Anmeldeereignisse, Sitzungsauf- und -abbau, Rollenänderungen, Identifizierung, Signierung, Dokumentenaustausch, Einbindung zusätzlicher Gesprächspartner) – ausschließlich zur Nachvollziehbarkeit sicherheitsrelevanter und administrativer Vorgänge.

## Welche Auswertungs- und Reporting-Funktionen bietet die MVS?  [MVS-FKT-08]

Ausgewertet werden können u. a. die Anzahl terminierter und durchgeführter Beratungen, Gesprächsdauer, Wartezeiten, Auslastung von Organisationseinheiten, Abbruch- und Erfolgsquoten sowie die Ergebnisse automatisierter Zufriedenheitsabfragen nach Gesprächen.

Die Standardauswertungen erfolgen aggregiert und ohne Personenbezug zu Bürgerinnen und Bürgern; sie unterstützen die Steuerung von Bürgerdiensten, Kapazitätsplanung und Qualitätsverbesserung. Für den Datenexport stehen Schnittstellen und Exportfunktionen in gängigen maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung; exportierte Auswertungen können in bestehende BI- oder Reporting-Systeme übernommen werden. Mitarbeiterbezogene Auswertungen erfolgen – sofern projektspezifisch vorgesehen – entsprechend den mitbestimmungsrechtlichen Vorgaben des Auftraggebers.

## Wie unterstützt die MVS einen durchgehend digitalen, medienbruchfreien End-to-End-Prozess?  [MVS-FKT-09]

Die MVS wurde als offene Prozessplattform konzipiert: Sie verbindet digitale Beratungsprozesse mit bestehenden Fachverfahren und Drittsystemen. Je nach Projektanforderung können insbesondere folgende Prozessschritte digital kombiniert werden:

- Integration in bestehende Terminmanagementsysteme,
- automatische Erzeugung eines individuellen virtuellen Beratungsraums bei der Terminvergabe,
- browserbasierte Teilnahme ohne Installation,
- strukturierte Annahme spontaner Beratungen über den AgentHub,
- qualifizierte Identifizierung (z. B. NECT) und Unterstützung der BundID,
- qualifizierte elektronische Signatur (QES) innerhalb des Beratungsprozesses,
- sichere Audio-, Video- und Bildschirmkommunikation einschließlich Dokumentenaustausch,
- Einbindung weiterer berechtigter Teilnehmer,
- Integration von Bezahlprozessen,
- Übergabe relevanter Informationen an Fachverfahren oder Dokumentenmanagementsysteme.

Die konkrete Ausgestaltung erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber und orientiert sich an den vorhandenen Fachverfahren, der IT-Landschaft und den fachlichen Anforderungen.
