Mandantenfähigkeit
Fähigkeit einer Plattform, mehrere organisatorisch getrennte Auftraggeber (Mandanten) auf gemeinsamer Infrastruktur logisch isoliert zu betreiben.
Definition
Fähigkeit einer Plattform, mehrere organisatorisch getrennte Auftraggeber (Mandanten) auf gemeinsamer Infrastruktur logisch isoliert zu betreiben.
Beschreibung
Jeder Mandant verfügt über eigene Benutzer, Organisationsstrukturen, Einstellungen und Daten; die logische Mandantentrennung verhindert Zugriffe über Mandantengrenzen hinweg.
Zusammenhang in der MVS
Die MVS ist als mandantenfähige Plattform konzipiert: Fachbereiche, Ämter oder ganze Behörden können innerhalb einer Plattform getrennt verwaltet werden – mit eigener Administration je Mandant und zentraler Plattformverwaltung durch die Voigtmann GmbH.
Verwandte Begriffe
Organisationseinheit (OE) · RBAC (Rollenbasierte Zugriffskontrolle) · Betriebsmodell