Barrierefreiheit (BITV 2.0 / WCAG)
Gestaltung digitaler Angebote so, dass sie von Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen genutzt werden können; in Deutschland geregelt durch die BITV 2.0 auf Basis der WCAG.
Definition
Gestaltung digitaler Angebote so, dass sie von Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen genutzt werden können; in Deutschland geregelt durch die BITV 2.0 auf Basis der WCAG.
Beschreibung
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verpflichtet öffentliche Stellen zu barrierefreien Webangeboten. Grundlage sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Zusammenhang in der MVS
Die MVS ist auf barrierearmen Zugang ausgelegt (browserbasiert, ohne Installation und Registrierung). Eine formelle BITV-Konformitätserklärung für die Standardvariante liegt derzeit nicht vor; wird Barrierefreiheit als verbindliche Anforderung festgelegt, wird sie verbindlicher Projektbestandteil.