OZG (Onlinezugangsgesetz)
Bundesgesetz, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten.
Definition
Bundesgesetz, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten.
Beschreibung
Das OZG treibt die Digitalisierung der deutschen Verwaltung: Leistungen sollen online zugänglich, Portale verknüpft und Nutzerkonten wie die BundID etabliert werden.
Zusammenhang in der MVS
Videoberatung ergänzt OZG-Onlinedienste um den persönlichen digitalen Kanal; das Whitepaper 2025 empfiehlt die Standardisierung von Videokommunikation im Rahmen der OZG-Umsetzung.