Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Definition
Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Beschreibung
Der AVV regelt Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Daten und Personen, technische und organisatorische Maßnahmen, Kontroll- und Auditrechte sowie die Rückgabe oder Löschung der Daten nach Vertragsende. Unterauftragnehmer werden darin transparent benannt.
Zusammenhang in der MVS
Für den Betrieb der MVS schließt die Voigtmann GmbH mit Auftraggebern – soweit datenschutzrechtlich erforderlich – einen AVV ab; er gehört zu den Standardunterlagen in Vergabeverfahren.
Verwandte Begriffe
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) · TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen) · Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)