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V024.1 · Stand: 20.07.2026

DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

EU-weit unmittelbar geltendes Datenschutzrecht für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Definition

EU-weit unmittelbar geltendes Datenschutzrecht für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Beschreibung

Die DSGVO regelt Grundsätze wie Zweckbindung, Datenminimierung und Integrität, die Rechte der Betroffenen sowie die Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern – einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen (Art. 32) und Auftragsverarbeitung (Art. 28).

Zusammenhang in der MVS

Die MVS wurde unter Berücksichtigung der DSGVO für den öffentlichen Sektor entwickelt: Verarbeitung ausschließlich zu vertraglich vereinbarten Zwecken, verschlüsselte Kommunikation, rollenbasierte Zugriffe, AVV, TOM und ISMS nach ISO/IEC 27001.

Verwandte Begriffe

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) · TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen) · Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) · ISMS (Informationssicherheitsmanagementsystem)

Relevante Dokumentation

Datenschutz & Sicherheit