DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
EU-weit unmittelbar geltendes Datenschutzrecht für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Definition
EU-weit unmittelbar geltendes Datenschutzrecht für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Beschreibung
Die DSGVO regelt Grundsätze wie Zweckbindung, Datenminimierung und Integrität, die Rechte der Betroffenen sowie die Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern – einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen (Art. 32) und Auftragsverarbeitung (Art. 28).
Zusammenhang in der MVS
Die MVS wurde unter Berücksichtigung der DSGVO für den öffentlichen Sektor entwickelt: Verarbeitung ausschließlich zu vertraglich vereinbarten Zwecken, verschlüsselte Kommunikation, rollenbasierte Zugriffe, AVV, TOM und ISMS nach ISO/IEC 27001.
Verwandte Begriffe
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) · TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen) · Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) · ISMS (Informationssicherheitsmanagementsystem)