TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen)
Nach Art. 32 DSGVO dokumentierte Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Definition
Nach Art. 32 DSGVO dokumentierte Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Beschreibung
TOM umfassen u. a. Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Verfügbarkeits- und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung. Sie sind fester Bestandteil des AVV.
Zusammenhang in der MVS
Die TOM der MVS werden dokumentiert bereitgestellt und gehören mit Sicherheitskonzept, AVV und ISO-27001-Zertifikat zu den Standardnachweisen in Vergabe- und Datenschutzprüfungen.
Verwandte Begriffe
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) · Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) · ISMS (Informationssicherheitsmanagementsystem) · Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)