Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Systematische Risikobewertung nach Art. 35 DSGVO für Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene bergen.
Definition
Systematische Risikobewertung nach Art. 35 DSGVO für Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene bergen.
Beschreibung
Die DSFA beschreibt die geplante Verarbeitung, bewertet Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Risiken und legt Abhilfemaßnahmen fest. Verantwortlich ist die datenverarbeitende Stelle, also der Auftraggeber.
Zusammenhang in der MVS
Die Voigtmann GmbH unterstützt DSFA-Prozesse der Auftraggeber mit Sicherheitskonzept, TOM, AVV, Verfahrensbeschreibungen und fachlicher Begleitung.
Verwandte Begriffe
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) · Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) · TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen)